Immobilienkauf – Fallstricke und Besonderheiten: Kaufe ich richtig?

Guten Tag, ich bin Mike Brinkmann, Immobilienspezialist der VR-Westmünsterland Immobilien GmbH in Coesfeld. Bei jedem Kauf eines Staubsaugers oder einer neuen Kaffeemaschine lesen wir Vergleichstests, besuchen Preisportale und informieren uns umfänglicher als beim Kauf einer Immobilie.

Dabei ist der Erwerb einer Immobilie weitaus komplexer und in Summe deutlich teurer als jeder andere Kauf. Allein dies sollte das Hinzuziehen eines Experten, Immobilienfachmannes bzw. Sachverständigen logisch erscheinen lassen. Schließlich ist der Kauf einer Immobilie in der Regel eine der größten Vermögenstransaktionen und somit eine Entscheidung für Jahrzehnte oder lebenslang.

Ist das „passende“ Eigenheim, zum Beispiel in Coesfeld, endlich gefunden lauern, ohne die Unterstützung von Immobilienexperten und Fachleuten, oftmals Fallstricke über die man stolpern kann. Beim Immobilienkauf sind Risiken vorhanden in Form von

  • juristischen Besonderheiten sowie
  • Baumängeln und Bauschäden

Nachfolgend weisen wir auf die wichtigsten Fallstricke hin:

  • Bei Erbbaurechten sind die Details im zu übernehmenden Erbbaurechtsvertrag entscheidend: Wie lange läuft der Vertrag noch? Wie geht es nach Ablauf des Vertrages weiter? Wie sehen mögliche Erhöhungen der Erbbauzinszahlungen aus?
  • Sind sämtliche Bauteile genehmigt? Sind geplante An- und Umbauten möglich? Wie sieht das Planungsrecht aus? Ist der ausgebaute Spitzboden tatsächlich wohnlich zu nutzen oder nur Nutzfläche?
  • Sind Altlasten auf dem Grundstück vorhanden, ist in einigen Bauteilen noch Asbest verbaut? Die Sanierungs- und Entsorgungskosten sollten sich in der Kaufpreisfindung widerspiegeln.
  • Bestehen im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragene Rechte und Lasten, die mich in meiner zukünftigen Nutzung der Immobilie einschränken? Themen wie Wegerechte, Leitungsrechte und Einschränkungen der Bebauung sind hier kaufentscheidend bzw. wertrelevant.
  • Kosten und Endabrechnungen für Straßenanliegerbeiträgen sowie Kanalanschlussgebühren können auch bei älteren Objekten noch offen sein.
  • Ist die Gebäudeeinmessung beim Katasteramt erfolgt und vor allem ist diese bezahlt?
  • Die Energieeinsparverordnung schreibt bei bestimmten Gegebenheiten den Austausch der vorhandenen Heizungsanlage vor sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke.
  • Beim geplanten Erwerb einer Eigentumswohnung tritt man mit allen Rechten und Pflichten in die Eigentümergemeinschaft ein. Zwingend sind hier die Teilungserklärung, der Verwaltervertrag sowie die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung zu prüfen. So könnte eine im letzten Jahr geplante, zukünftige Dachsanierung einer Wohnanlage unter der Voraussetzung einer Sonderumlage der Kosten beschlossen worden sein. Die vom Voreigentümer genehmigte Umlage, sprich die Zahlung der Umlage, geht mit Verkauf auf den Erwerber über.

Ihr Mike Brinkmann aus Coesfeld.

Mein Rat zum Immobilienkauf: Lassen Sie sich von mir oder meinen Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Ort beraten.

Karte Coesfeld

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    Mike Brinkmann

    Immobilienspezialist