Energieausweis

Informativ, nützlich und seit dem 01. Mai 2014 ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ein Muss!

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt einen Energieausweis zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor.

Energieausweis

Je nach Baujahr und Objektart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ist bei Verkauf/Vermietung eines Objektes entweder ein Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis erforderlich.

> Für Wohngebäude wickeln wir diese Thematik gern für Sie ab.

Diese Energieregeln gelten für Neubauten

Häuslebauer, die nach dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt haben, müssen sich an neue Umweltauflagen halten. Die Vorschriften betreffen zum einen den Energieverbrauch und zum anderen die Dämmung des Gebäudes. Fachleute gehen davon aus, dass die Baukosten durchschnittlich um sieben bis acht Prozent steigen. Bauexperten weisen aber auch darauf hin, dass die gewachsenen Anforderungen an den Umweltstandard von Wohngebäuden nicht nur einen ökologischen Nutzwert haben, sondern langfristig auch die Energieausgaben der Hausbesitzer deutlich verringern.

Grundlage für die jetzt gültigen Bestimmungen bildet die Energiesparverordnung aus dem Jahr 2014. Danach müssen Neubauten einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf aufweisen als bisherige Gebäude. Darüber hinaus ist auch der Wärmeschutz deutlich zu verbessern. Der Bedarf an Wärme muss um 20 Prozent geringer ausfallen.

Bei der Kalkulation der Primärenergie betrachtet man nicht nur den zu erwartenden Verbrauch von Haus und Haushalt, sondern auch die Mengen, die für die Bereitstellung der Energie erforderlich sind, von der Erzeugung bis hin zu Transport und Lieferung. Daher hat der Hausbesitzer erhebliche Vorteile, wenn er verstärkt auf regenerative Energien zurückgreift, statt Öl, Gas oder Kohle zu bevorzugen. Solarkollektoren, Wärmepumpen, Kraft-Wärmekoppelung oder auch Holzpelletanlagen sind Techniken, die sich positiv auf die Energiebilanz auswirken. Die jeweils erforderlichen Energiemengen eines Hauses hängen sowohl von der Raumheizung, der Warmwasseraufbereitung und den Lüftungsanlagen ab als auch von eingesetzten Pumpen, Brennern und Reglern.

Die Ziele des Wärmeschutzes lassen sich unter anderem durch Drei-Scheiben- verglasung oder auch Dämmung der Außen- und Kellerwände erreichen, erklären Bauexperten. Die Anforderungen des Gesetzes sind aber nach ihrer Ansicht aufgrund des Standards in der Haustechnik durchaus zu erfüllen. Wie hoch die jeweiligen Kosten sind, hängt ganz von den individuellen Wünschen der Hausbesitzer ab, wobei zu berücksichtigen ist, dass höhere Aufwendungen für effiziente Maßnahmen sich angesichts der prognostizierten Energie- preisentwicklung durchaus lohnen können.

Verbraucherschützer haben bereits darauf hingewiesen, dass Häuslebauer sich nicht unbedingt auf die neuen Mindeststandards begrenzen, sondern durchaus weitergehende Maßstäbe erfüllen sollten. Denn die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz weiter zu steigern, da Gebäude rund 40 Prozent der Energie in den EU-Ländern verbrauchen. Aufgrund dessen ist in Deutschland für 2017 eine neue, weitergehende Energiesparverordnung vorgesehen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Gebäudebestand in der Bundesrepublik bis 2050 nahezu klimaneutral sein.