Baumangel oder Bauschaden?

Die Begriffe Baumangel oder Bauschaden werden im Zusammenhang mit Immobilien oftmals vertauscht und falsch verwendet. Die nachfolgenden Erläuterungen geben einen kurzen Überblick und ordnen diese ein.
Guten Tag, ich bin Christian Borgert, Prokurist, Dipl. Sachverständiger (DIA) und Dipl. Immobilienwirt (DIA) bei der VR-Westmünsterland Immobilien GmbH in Borken.

Der Baumangel einer Immobilie ist nicht immer leicht zu erkennen. Man spricht vom Baumangel, wenn die laut Kaufvertrag (Bauwerk- oder Bauträgervertrag) vereinbarte Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebäudeteils nicht oder nicht vollständig besteht oder eine gewöhnliche Verwendung nicht möglich ist. Ein Baumangel besteht in der Regel auf Planungs- und Ausführungsfehler, wie z.B. unzureichende Standsicherheit und/oder unzweckmäßige Baustoffe.

Der Bauschaden einer Immobilie ist in den meisten Fällen sichtbar, z.B. in Form von Ausblühungen, Rissen, Undichtigkeiten, Schimmel, Abplatzungen oder Abblätterungen. Man spricht vom Bauschaden an einer Immobilie bei einer Verschlechterung des Zustands, z.B. als Folge eines Baumangels. Aber auch äußere Einflüsse wie Unwetter, Sturm, falsche Nutzung oder eine vernachlässigte Instandhaltung einer Immobilie können zu Bauschäden führen.

Bauschaden durch Baumangel

Die häufigste Ursache für Bauschäden sind Baumängel, die in den meisten Fällen den Verkehrswert einer Immobilie mindern. Des Weiteren können z.B. durch Schimmelbildung, als Folge einer unfachmännisch verbauten Wärmedämmung, gesundheitliche Schäden für die Bewohner des Hauses entstehen.

Für die Feststellung und Einstufung von Baumangel oder Bauschaden sollte ein speziell dafür ausgebildeter Bausachverständiger und Bauschadensgutachter beauftragt werden.

Ihr Christian Borgert aus Borken

Karte Borken

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    Christian Borgert

    Prokurist, Dipl. Sachverständiger (DIA) und Dipl. Immobilienwirt (DIA)