Der notarielle Immobilien-Kaufvertrag

Rund um das Thema Immobilie gibt es viele Verträge aus den unterschiedlichsten Bereichen. Der wichtigste Vertrag ist der notarielle Kaufvertrag einer Immobilie, welcher daher auch zwingend vor einem Notar unterschrieben und beurkundet werden muss.
Guten Tag, ich bin Christian Borgert, Prokurist, Dipl. Sachverständiger (DIA) und Dipl. Immobilienwirt (DIA) bei der VR-Westmünsterland Immobilien GmbH in Borken.
Rechtlich gesehen muss der Erwerb eines Grundstücks, ob nun bebaut oder unbebaut, somit zwingend in notariell beurkundeter Form erfolgen (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass).

Immobilien-Kaufvertrag nur mit Notar

Die Vertragsparteien können den Notar frei wählen. Er ist zur Neutralität verpflichtet und muss beide Seiten über die rechtliche Bedeutung und Tragweite des abzuschließenden Kaufvertrages aufklären.  Der Immobilien-Kaufvertrag soll die zwischen den Parteien (Verkäufer und Käufer) getroffenen Regelungen und Absprachen wiedergeben.

Die juristischen Formulierungen sind für den Laien oftmals schwer verständlich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im § 17a Beurkundungsgesetz die 14 Tagesfrist definiert. Dem Käufer eines Grundstücks oder einer Wohnung muss der Notarvertrag bei einem Geschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher grundsätzlich 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen. Auch die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Immobilien-Kaufvertrag rechtfertigt es nicht, von der Zwei-Wochen-Frist abzuweichen. Somit haben beide Vertragsteile ausreichend Zeit sich mit dem Kaufvertrag auseinander zu setzen und offene Fragen beim Notar zu klären.

Der Notar ist kein Steuerberater und steht somit nicht für steuerliche Fragen im Zuge eines Immobilienkaufs zur Verfügung. Solche Themen sind im Vorfeld mit dem Steuerberater zu klären. Ebenfalls überprüft der Notar nicht, ob der Käufer den vereinbarten Kaufpreis bezahlen kann. Die Einholung einer Finanzierungsbestätigung einer Bank ist Sache der Vertragsparteien.

Aufgrund der Komplexität des Immobilienerwerbs und des Immobilien-Kaufvertrags sollten Sie sich umfassend informieren. Hierzu stehen Ihnen Ansprechpartner, Gutachter, Rechtsanwälte und Notare zur Verfügung.

Ihr Christian Borgert aus Borken.

Karte Borken

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    Christian Borgert

    Prokurist, Dipl. Sachverständiger (DIA) und Dipl. Immobilienwirt (DIA)