Wohnungseigentum nach Wohnungseigentumsgesetz WEG

Die Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg führte dazu, dass 1951 das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, kurz Wohnungseigentumsgesetz WEG, geschaffen wurde.Guten Tag, ich bin Mike Brinkmann, Immobilienspezialist bei der VR-Westmünsterland Immobilien GmbH in Coesfeld.

Der Ursprung des Wohnungseigentums WEG, das sogenannte Stockwerkseigentum, liegt zeitlich vor dem im Jahr 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Jahr 2007 erfolgte die letzte Reform des Wohnungseigentumsrechts, in der unter anderem die Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft gesetzlich festgeschrieben wurde (§ 10, Abs. 6 WEG).

Inhalte des Wohnungseigentumsgesetzes WEG

Wer sich für den Kauf einer Eigentumswohnung interessiert, muss sich mit zahlreichen Begriffen auseinandersetzen:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Teilungserklärung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Hausordnung
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechte
  • Miteigentumsanteile
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Verwalter, Wohn- und Teileigentum
  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeld
  • Instandhaltungsrücklage

Das sind nur die wichtigsten Begrifflichkeiten, welche sich aus den Paragraphen 1 bis 64 zum Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz WEG) ergeben.
Käufer von Eigentumswohnungen, ob zum Selbstnutz oder zur Kapitalanlage, sollten sich vor Erwerb grundlegend über Rechte und Pflichten eines solchen Investments informieren. Die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung regeln das Zusammenleben der Wohnungseigentümer untereinander. Diese Urkunden können später nicht mehr beziheungsweise nur unter strengen Voraussetzungen geändert werden. Bei zu übernehmenden Verpflichtungen kann es sich um Kleinigkeiten handeln. Dazu gehören zum Beispiel die Treppenhausreinigung aber auch die Beteiligung an einer kostenintensiven Sanierung des Gebäudes.

Bei einer geplanten Sanierung des Gebäudes sollten Sie als Erwerber einer Wohnung wissen, ob die bisher angesparte Instandhaltungsrücklage für die Sanierung ausreicht oder bereits eine Sonderumlage beschlossen wurde. Als Käufer und somit Rechtsnachfolger einer Wohnung treten Sie in die Verpflichtung zur Zahlung der Sonderumlage ein:

  • Was ist in der Teilungserklärung geregelt?
  • Sind die Fenster als durchsichtiger Fassadenersatz Gemeinschaftseigentum und werden beim Austausch aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt oder gehören sie zum Sondereigentum? Sondereigentum würde beinhalten, dass jeder Wohnungseigentümer selbst für den Austausch aufkommen muss.

Informieren Sie sich vor Kauf einer Eigentumswohnung umfassend bei den zuständigen Experten, wie Immobilienspezialisten, Gutachter und Sachverständige, Notare und Rechtsanwälte.

Ihr Mike Brinkmann aus Coesfeld

Karte Coesfeld

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    Mike Brinkmann

    Immobilienspezialist